Elternbeirat

Aufgaben

Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. Die Mitwirkungsrechte sind z.T. in Art. 65 BayEUG zusammengefasst. Weitere Mitwirkungsrechte sind in den Schulordnungen (GrSO, MSO, VSO-F) benannt.

Eltern und Schule

  • § 3 GrSO/MSO Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen (Schulgemeinschaft)
  • Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren
  • Wünsche und Anregungen der Eltern beraten
  • § 17 (3) MSO
    § 7 VSO-F Begründete Anträge auf Anberaumung einer weiteren Klassenelternversammlung, die der Schulleiter einberuft. Darüber hinaus kann der Elternbeirat von sich aus auch andere Veranstaltungen für Eltern und Schüler der gesamten Schule, einzelner Jahrgangsstufen oder Klassen einberufen. Keine Teilnahmepflicht für Schulleiter und Lehrkräfte
  • § 17 (1) MSO Einvernehmen bei Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen
  • § 27 (2) MSO Einvernehmen bei Erhebungen, die sich an die Erziehungsberechtigten wenden

 Unser Elternbeirat für das Schuljahr 2023/24 und 2024/25

1. Vorsitzende: Sandra Schwierske (8b)