Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache

Prüfungen für die Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an der Mittelschule

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

Anmeldung von Schüler/innen und anderen Bewerber/innen bei der zuständigen Mittelschule bis 1. März des Prüfungsjahres

Voraussetzungen: Prüfling muss Jahrgangsstufe 9 besuchen/ besucht haben

Prüflinge: Schülerinnen und Schüler der Mittelschule

Verpflichtende Prüfungsfächer für alle Prüflinge (MSO § 58):

Deutsch, Mathematik, Projektprüfung

Deutsch kann bei Schülerinnen und Schülern durch „DaZ“ ersetzt werden, wenn der Prüfling weniger als             6 Jahre in Deutschland ist (MSO § 58 (2))

Unterricht und Jahresfortgangsnote in „Deutsch als Zweitsprache

Ersatz von Englisch durch die nichtdeutsche Muttersprache (MSO § 58 (2)):

Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

– unabhängig vom Zuzug nach Deutschland

– Muttersprache muss durch KM angeboten werden

– Leistungstest (=Jahresfortgangsnote): März/April

– Konsularischer Unterricht wird empfohlen

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst                  Stand: Februar 2014