Prüfungen für die Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an der Mittelschule
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Anmeldung von Schüler/innen und anderen Bewerber/innen bei der zuständigen Mittelschule bis 1. März des Prüfungsjahres
Voraussetzungen: Prüfling muss Jahrgangsstufe 9 besuchen/ besucht haben
Prüflinge: Schülerinnen und Schüler der Mittelschule
Verpflichtende Prüfungsfächer für alle Prüflinge (MSO § 58):
Deutsch, Mathematik, Projektprüfung
Deutsch kann bei Schülerinnen und Schülern durch „DaZ“ ersetzt werden, wenn der Prüfling weniger als 6 Jahre in Deutschland ist (MSO § 58 (2))
Unterricht und Jahresfortgangsnote in „Deutsch als Zweitsprache„
Ersatz von Englisch durch die nichtdeutsche Muttersprache (MSO § 58 (2)):
Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache
– unabhängig vom Zuzug nach Deutschland
– Muttersprache muss durch KM angeboten werden
– Leistungstest (=Jahresfortgangsnote): März/April
– Konsularischer Unterricht wird empfohlen
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Stand: Februar 2014